In der Finanzkrise hatte das Kurzarbeitergeld seinen großen Auftritt. Es half Unternehmen, ihre Belegschaft bei der Stange zu halten. Jetzt bringt Corona die nächste Herausforderung.
Der Ruf nach Kurzarbeit ist nicht neu. Vor dem Ausbruch des Coronavirus wurde sie wegen Strukturwandel und konjunktureller Eintrübung zum Thema in der deutschen Wirtschaft.
Kann ein Personaldienstleister Kurzarbeitergeld beantragen?
Seit dem 13. März 2020 können Personaldienstleister Kurzarbeitergeld beantragen. Diese Maßnahme soll Unternehmen während der Corona-Epidemie unterstützen und Arbeitsplätze sichern. Insbesondere ist geplant, Kurzarbeitergeld auch für Zeitarbeitnehmer zu ermöglichen.
Daneben soll der Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert werden. Zum Beispiel wird der Anteil der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, auf mindestens 10 Prozent gesenkt. Die Maßnahmen sollen in der ersten Aprilhälfte in Kraft treten.
Was ist Kurzarbeit?
Kurzarbeit ist die vorübergehende Herabsetzung der Arbeitszeit bei entsprechender Minderung des Entgelts der betroffenen Arbeitnehmer. Ein Auftragsmangel infolge konjunktureller Schwankungen kann eine Ursache für Kurzarbeit sein.
Was ist Kurzarbeitergeld?
Das Kurzarbeitergeld ist eine Arbeitnehmerleistung der Agentur für Arbeit, die der Aufrechterhaltung von Arbeitsplätzen bei vorübergehendem Arbeitsausfall im Unternehmen dient. Dieses arbeitsmarktpolitische Instrument gibt es bisher nur in Deutschland. Auch kleine Unternehmen können Kurzarbeit beantragen.
Was bringt Kurzarbeitergeld mir als Arbeitgeber?
Sie erhalten die Arbeitsplätze Ihrer Mitarbeiter und sparen Personalkosten, ohne jemanden entlassen zu müssen. Die Verminderung der Arbeitszeit reduziert die Lohnkosten und die Sozialversicherungsbeiträge. Wenn Sie Ihre Mitarbeiter in der Zeit der Kurzarbeit qualifizieren, bekommen Sie bis zu 100 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge zurückerstattet.
Was bringt Kurzarbeitergeld den Arbeitnehmern?
Die Sicherung des Arbeitsplatzes ist der bedeutendste Effekt der Kurzarbeit. Außerdem erhält der Arbeitnehmer durch die staatliche Finanzspritze einen höheren Nettolohn im Verhältnis zu den geleisteten Stunden. Dabei bekommt der Arbeitnehmer eine Kompensationszahlung in Höhe von 60 Prozent des Verdienstausfalls, bzw. 67 Prozent, wenn er Kinder hat. Bei einer Reduzierung der Arbeitszeit um 100 Prozent kann der Arbeitnehmer mit einem Nettoeinkommen in Höhe des Arbeitslosengeldes rechnen.
Was muss ich beachten, wenn ich Kurzarbeit beantragen will?
Sollte Kurzarbeit noch im März erforderlich sein, muss diese noch im März bei der zuständigen Agentur für Arbeit angezeigt werden. Gibt es keinen Betriebsrat, müssen Sie mit jedem Mitarbeiter, der in Kurzarbeit gehen soll, entsprechende Vereinbarungen treffen.
Wo finde ich weitere Informationen?
- Übersicht Kurzarbeitergeldformen der Arbeitsagentur: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen
- Corona-Virus – Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
- Merkblatt – Stand vor Corona, aber grundsätzlich hilfreich: https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf
- Wie berechnet sich das Kurzarbeitergeld: https://www.arbeitsagentur.de/datei/KUG050-2016_ba014803.pdf
Wie unterstützt Expense Reduction Analysts mein Unternehmen?
Zwei große Herausforderungen treffen aktuell auf den Arbeitsmarkt zusammen. Einerseits sind die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus zu managen, andererseits gibt es zu wenig Fachkräfte.
Wie meistern Sie diesen Spagat? Fakt ist, jede Krise hat ein Ende. Aus der Erfahrung der Krise 2008/2009 wissen wir, dass die Unternehmen alles daran setzten werden, die entstandenen Verluste auszugleichen. Die Auftragsbücher sind immer noch voll. Durch das Coronavirus und die daraus resultierenden Lieferengpässe, drosseln Unternehmen die Produktion und reduzieren den Bedarf an Personal. Doch nach der Krise brauchen die Unternehmen die eingearbeiteten Kräfte.
Ist Ihr Unternehmen für den Aufschwung nach der Krise vorbereitet? Wie stellen Sie sicher, dass Sie das nötige Personal haben, um den Anschluss nicht zu verlieren?
Auch hier zeigt die Erfahrung, welche Unternehmen die Gewinner sein werden: Planen Sie Ihre Personalstrategie bereits in der Krise und nutzen Sie alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen! Nur so sind Sie nach der Krise sofort wettbewerbsfähig.
Mit unseren Erfahrungen von 2008/2009 in der Zeitarbeit und der Rekrutierung von Fachkräften, stehen wir Ihnen dabei gerne als Experten zur Verfügung. Wir unterstützen Ihre Personalplanung ganzheitlich, damit Ihr Unternehmen gestärkt aus der Krise kommt. Kontaktieren Sie uns unter [email protected]
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