Um die Corona-Infektionswelle einzudämmen, müssen auch Unternehmen ihren Teil dazu beitragen. Seit dem 16.04.2020 gelten daher als behördliche Anordnung die „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards“. Diese sind für alle Unternehmen in Deutschland verbindlich. Nach den neuen Arbeitsschutzstandards müssen Sanitär- und Gemeinschaftsräume in einem kürzeren Intervall gereinigt werden, genauso wie Türklinken und Handläufe. Dabei spielt die Größe des Unternehmens keine Rolle. So müssen Unternehmen hohe Hygienestandards einhalten. Viele Unternehmen haben diese Anforderungen an ihren Reinigungsdienstleister weitergegeben. Diesen Mehraufwand lassen sich die Reinigungsunternehmen teilweise fürstlich entlohnen. Die zusätzlichen Leistungen werden z.B. oftmals auf der Basis von erfassten Mehrstunden zum Stundenverrechnungssatz abgerechnet und nicht in die eigentliche Leistungsbeschreibung integriert.

Um die steigenden Reinigungskosten nicht ausufern zu lassen, sollten Unternehmen jetzt folgende Aktivitäten anstoßen:

  • Analyse der mehr erbrachten Leistungen
  • Marktgerechte Einpreisung der zusätzlichen Reinigungsdienstleistung
  • Neustrukturierung der Leistungsbeschreibung
  • Herstellung der Transparenz über die Reinigungsdienstleistungen
  • Neuausschreibung der erforderlichen Leistungen

Nicht alle Unternehmen können diese Aktivitäten inhouse umsetzen. Oftmals fehlt es an Personal und Know-how und in der momentanen Situation auch an Zeit. Daher ist es wichtig, mit externen Experten zusammenzuarbeiten. Diese haben den Marktüberblick, eine Übersicht über die real gestiegenen Kosten und den relevanten Marktzugang.

Sie haben in den letzten Wochen auch eine Verteuerung Ihrer Reinigungsdienstleistung wahrgenommen? Dann kontaktieren Sie uns. [email protected]. Wir analysieren Ihre Situation und senken Ihre Reinigungskosten nachhaltig.