Der europäische Green Deal gilt als einer der ehrgeizigsten Pläne zur Umsetzung nachhaltiger Wirtschaftsmodelle und soll die Dekarbonisierung in der EU beschleunigen. Im Mittelpunkt steht das Ziel der Klimaneutralität mit einem klaren Fokus auf „Null“-Emissionen. Diese politische Initiative wird weitreichende Veränderungen für die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Kreislaufwirtschaft in Europa mit sich bringen. Für mittelständische Unternehmen bringt dies sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich.

Neuerungen in der deutschen Ersatzbaustoffverordnung

Am 1. August 2023 trat in Deutschland die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft, die sich auf die Recyclingmöglichkeiten von mineralischen Abfällen konzentriert. Diese Abfallklasse stellt mit mehr als 200 Millionen Tonnen pro Jahr den größten Abfallmassenstrom in Deutschland dar. Durch bundeseinheitliche Regelungen wird die qualitätsgesicherte Verwertung dieser aufbereiteten mineralischen Abfälle als Produkt im Straßenbau gefördert. Dies schont nicht nur natürliche Ressourcen, sondern entlastet auch die Kapazitäten von Inertabfalldeponien (Bauschuttdeponie), die in manchen Regionen zunehmend knapp werden.

Aktualisierung der Batterie- und Abfallverbringungsverordnungen

Ab dem 17. August 2023 gelten auch neue Mindestvorgaben für die Recyclingfähigkeit von Batterien. Insbesondere die unsachgemäße Entsorgung von Lithium-Ionen-Akkus hat zu vermehrten Bränden in Abfallbehandlungsanlagen geführt. Diese Situation könnte in der Zukunft zur Einführung einer Pfandpflicht für solche Batterien führen. Zusätzlich hat die Überarbeitung der EU-Abfallverbringungsverordnung Ende 2021 zu einem deutlichen Rückgang der Kunststoffabfallexporte nach Fernost geführt. Dies stellt die europäische Recyclingindustrie vor neue Herausforderungen, da Recyclingprodukte aufgrund hoher Energie- und Maschinenkosten mit Gütern aus Neuware konkurrieren müssen.

Zukünftige Entwicklungen und Handlungsmöglichkeiten

Trotz beachtlicher Fortschritte, vor allem in einigen europäischen Ländern, bleibt viel zu tun, um die Kreislaufwirtschaft in der EU zu optimieren. Zukünftig sollen alle Verpackungen von Rücknahmeverordnungen erfasst und bis 2030 nur noch recyclingfähige Materialien in Verkehr gebracht werden. Darüber hinaus wird die Einwegkunststoffrichtlinie ab 2025 Steuern auf Einwegbecher und Zigarettenkippen erheben. Der stetig wachsende Ruf nach einer erneuten Überarbeitung der Gewerbeabfallverordnung dürfte ebenfalls zur Steigerung der Recycling- und Sortieranforderungen führen.

Als mittelständisches Unternehmen haben Sie nun diverse Möglichkeiten, von diesen Veränderungen zu profitieren. Durch gezielte Beratung und spezifizierte Marktanfragen können wir gemeinsam erhebliche Einsparungen und neue Geschäftsfelder erschließen. Packen wir es gemeinsam an!